Häufige Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit wirft noch immer viele Fragen auf: Muss unsere Website barrierefrei sein? Was bedeutet das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) für Unternehmen? Welche Anforderungen gelten für Websites und PDFs? Und wie lässt sich Barrierefreiheit konkret prüfen und umsetzen?

In unseren FAQ beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um digitale Barrierefreiheit, WCAG, WZG, BaFG und PDF/UA – verständlich, praxisnah und ohne unnötiges Fachvokabular.

FAQ Digitale Barrierefreiheit

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit – und wen betrifft sie?

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites, Apps, PDFs und andere digitale Angebote für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen zugänglich und nutzbar sind. Dazu gehören beispielsweise Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen.

Technische Anforderungen werden unter anderem durch die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) und die europäische Norm EN 301 549 beschrieben. In Österreich sind insbesondere das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) für öffentliche Stellen und das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) für bestimmte Produkte und Dienstleistungen relevant. Das BaFG setzt den europäischen European Accessibility Act (EAA) in österreichisches Recht um.

Wann müssen eine Website oder ein PDF barrierefrei sein?

Das lässt sich nicht pauschal für jede Website beantworten. Das BaFG gilt seit 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, darunter auch bestimmte Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Dazu können beispielsweise Online-Shops oder Websites gehören, über die Verbraucher:innen Verträge abschließen oder Buchungen vornehmen. Reine Informations-Websites ohne entsprechenden elektronischen Geschäftsverkehr fallen nicht allein deshalb unter das BaFG. Digitale Dokumente wie PDF müssen auch barrierefrei sein, insbesondere wenn diese Vertragsgrundlagen sind, Bedienungsanleitungen, AGB etc.

Für öffentliche Stellen gelten zusätzlich die Anforderungen des WZG. Ob Ihr konkretes Angebot gesetzlich betroffen ist, sollte daher im Einzelfall geprüft werden. dacc unterstützt Sie dabei gerne.

Was ist der Unterschied zwischen WZG und BaFG?

Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) betrifft grundsätzlich Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen. Es setzt die EU-Richtlinie über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in österreichisches Recht um.

Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) richtet sich dagegen an Wirtschaftsakteure und erfasst bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Dazu gehören unter anderem bestimmte digitale Dienstleistungen und Angebote im elektronischen Geschäftsverkehr.

Welche Strafen drohen bei fehlender digitaler Barrierefreiheit?

Bei Verstößen gegen das BaFG kann die zuständige Marktüberwachungsbehörde (in Österreich das Sozialministeriumsservice SMS) Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit verlangen. Je nach Fall können weitere Maßnahmen und Verwaltungsstrafen folgen.

Die Strafhöhe hängt unter anderem von der Art des Verstoßes und der Unternehmensgröße ab. Für große Unternehmen sind Geldstrafen bis zu 80.000 Euro möglich; für KMU und Kleinstunternehmen gelten geringere Strafhöhen.

Was bedeutet WCAG 2.2 AA?

Die WCAG 2.2 sind internationale Richtlinien für barrierefreie Webinhalte. Sie enthalten konkrete Anforderungen beispielsweise an Kontraste, Tastaturbedienung, Alternativtexte, Formulare und die Struktur von Websites.

AA ist die mittlere der drei WCAG-Konformitätsstufen. Für viele gesetzlich relevante digitale Angebote bildet WCAG 2.2 AA eine wichtige technische Grundlage. Die EN 301 549 verweist für Websites auf die entsprechenden WCAG-2.2-Anforderungen.

Barrierefreiheit bedeutet daher nicht, einige ausgewählte Kriterien zu erfüllen. Für eine entsprechende Konformität müssen die jeweils relevanten Anforderungen systematisch berücksichtigt werden.

Braucht man eine Barrierefreiheitserklärung?

Ob eine Erklärung zur Barrierefreiheit erforderlich ist, hängt davon ab, welcher gesetzlichen Regelung Ihr digitales Angebot unterliegt. Für öffentliche Websites nach dem WZG ist eine Barrierefreiheitserklärung vorgeschrieben. Auch im Anwendungsbereich des BaFG bestehen entsprechende Informationspflichten.

Eine solche Erklärung informiert unter anderem darüber, wie barrierefrei ein Angebot ist, welche Einschränkungen gegebenenfalls bestehen und wie Nutzer:innen Barrieren melden können. Sie ersetzt allerdings nicht die tatsächliche Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen.

Wer kontrolliert die digitale Barrierefreiheit in Österreich?

Für das BaFG ist das Sozialministeriumservice (SMS) mit der zentralen Marktüberwachung betraut. Die Behörde kann die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen überprüfen und bei Bedarf Maßnahmen bis hin zu Verwaltungsstrafen setzen.

Für Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen gelten im Rahmen des WZG eigene Zuständigkeiten und Verfahren.

Wieviel kostet digitale Barrierefreiheit?

Die Kosten für digitale Barrierefreiheit lassen sich nicht pauschal beziffern. Sie hängen unter anderem von Größe und technischer Struktur der Website, Anzahl der Seiten, eingesetzten Systemen, vorhandenen Barrieren und der Anzahl der Dokumente ab.

Eine bestehende Website kann häufig gezielt optimiert werden. Sind technische Struktur und Inhalte jedoch grundlegend problematisch, kann ein Relaunch wirtschaftlich sinnvoller sein. Eine professionelle Prüfung durch dacc schafft zunächst Klarheit über Aufwand und Prioritäten.

Gibt es Förderungen für digitale Barrierefreiheit?

Für Barrierefreiheit gibt es in Österreich verschiedene Förder- und Unterstützungsangebote - zum Beispiel KMU.DIGITAL und andere von der WKO. Welche Förderung konkret infrage kommt, hängt unter anderem von Unternehmensgröße, Vorhaben und Förderprogramm ab.

Da sich Förderbedingungen und Budgets ändern können, sollte vor Beginn eines Projekts geprüft werden, welche Programme aktuell verfügbar und für das konkrete Vorhaben geeignet sind.

Wie oft muss eine Website auf Barrierefreiheit geprüft werden?

Barrierefreiheit ist kein einmaliger Projektabschluss. Neue Inhalte, PDFs, Formulare, Videos, Plug-ins, interaktive Elemente und technische Updates können jederzeit neue Barrieren verursachen.
Deshalb empfehlen wir regelmäßige Prüfungen und laufende Qualitätssicherung.

Besonders nachhaltig ist es, Barrierefreiheit bereits bei der Erstellung neuer Inhalte und bei technischen Updates mitzudenken. Das ist eine der Grunddevisen von dacc und designation: Wenn Accessibility bereits in der Konzeption - egal ob Web- oder Printprodukt – umfassend berücksichtigt wird, muss dies nicht nachträglich teuer integriert werden.

FAQ Websites

Muss die gesamte Website barrierefrei sein?

Ob eine gesamte Website gesetzlich barrierefrei sein muss, hängt vom jeweiligen gesetzlichen Anwendungsbereich ab.

Bei einer Website, die unter das BaFG fällt, müssen insbesondere die für die betroffene Dienstleistung notwendigen Inhalte und Funktionen barrierefrei zugänglich sein. Dazu können beispielsweise Produktinformationen, Bestellprozesse, Buchungen oder notwendige Formulare gehören. Rein informatorische Inhalte außerhalb des Vertrags- oder Verkaufsprozesses sind davon zu unterscheiden.

Aus Nutzersicht ist eine ganzheitlich barrierefreie Website dennoch die sinnvollste Lösung: Eine barrierefreie Startseite hilft wenig, wenn der eigentliche Buchungs- oder Kontaktprozess nicht zugänglich ist.

Wie wird die Barrierefreiheit einer Website geprüft?

Eine professionelle Prüfung kombiniert automatisierte Tests und manuelle Prüfungen.

Automatisierte Werkzeuge können beispielsweise fehlende Alternativtexte, bestimmte Kontrastprobleme oder technische Fehler erkennen. Andere wichtige Kriterien müssen manuell geprüft werden – etwa Tastaturbedienung, Fokusführung, verständliche Fehlermeldungen oder die sinnvolle Nutzung mit einem Screenreader.

Trotz immer besserer Tools kann ein automatisierter Test nur ca. 40 % der Anforderungen und Fehler erkennen. Ein automatischer Check ist deshalb ein hilfreiches Werkzeug, aber kein vollständiges Barrierefreiheits-Audit, und muss immer durch manuelle Tests von erfahrenen Experten ergänzt werden.

Was sind die häufigsten Barrierefreiheitsfehler auf Websites?

Zu den häufigsten Problemen gehören:

  • fehlende oder ungeeignete Alternativtexte
  • zu geringe Farbkontraste
  • fehlende Tastaturbedienbarkeit
  • falsch strukturierte Überschriften
  • unverständliche Linktexte
  • nicht zugängliche Formulare
  • fehlende Fokuszustände
  • unzureichende Fehlermeldungen
  • Videos ohne geeignete Untertitel
  • fehlerhafte HTML- und ARIA-Strukturen.

Viele dieser Probleme lassen sich bereits bei Design und Entwicklung vermeiden und ermöglichen so eine barrierefreie Website ohne wesentliche Mehrkosten.

Muss eine Website mit Screenreadern funktionieren?

Ja. Screenreader unterstützen insbesondere Menschen mit Sehbehinderungen dabei, digitale Inhalte zu erfassen und Websites zu bedienen.

Bei der Prüfung wird unter anderem kontrolliert, ob Überschriften, Links, Bilder, Formulare und interaktive Elemente korrekt erkannt, in sinnvoller Reihenfolge und mit korrektem Status ausgegeben werden. Ergänzend zu technischen Tests ist daher eine praktische Prüfung mit Screenreader unbedingt notwendig.

Was bedeutet ausreichender Kontrast?

Ein ausreichender Kontrast sorgt dafür, dass Texte und wichtige grafische Elemente deutlich vom Hintergrund unterscheidbar sind.

Die WCAG definieren dafür konkrete Werte. Für normalen Text gilt bei WCAG 2.1 AA grundsätzlich ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1, bei großem Text 3:1. Für bestimmte grafische Elemente gelten zusätzliche Anforderungen.

Der Kontrast kann mit speziellen, kostenlosen Prüfwerkzeugen objektiv gemessen werden - zum Beispiel:

Online-Tools (Schneller Check per Web-App)

Desktop-Programme (Für alles außerhalb des Browsers)

Browser-Erweiterungen (Für ganze Webseiten)

Müssen Formulare und Buttons barrierefrei gestaltet sein?

Ja. Formulare, Buttons und andere interaktive Elemente müssen verständlich, wahrnehmbar und bedienbar sein.

Dazu gehören beispielsweise eindeutige Beschriftungen, eine logische Tastaturbedienung, sichtbare Fokuszustände, Statusanzeigen (z. B. geöffnet/geschlossen) und verständliche Fehlermeldungen. Nutzer:innen sollten jederzeit erkennen können, welche Aktion möglich ist und was nach ihrer Eingabe passiert.

Müssen Videos Untertitel haben?

Videos benötigen je nach Inhalt und konkreter Anforderung geeignete Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Dazu gehören insbesondere Untertitel für gesprochene Inhalte, damit auch Menschen mit Hörbehinderungen die Informationen erfassen können.

Je nach Inhalt können zusätzlich Transkripte oder Audiodeskriptionen sinnvoll oder erforderlich sein. Entscheidend sind dabei der konkrete Inhalt und der jeweils geltende rechtliche Rahmen.

Positiver Nebeneffekt: Transkripte und Deskriptionen können auch von Suchmaschinen erfasst werden.

Kann ein Accessibility Overlay eine Website barrierefrei machen?

Ein Overlay kann einzelne Funktionen unterstützen, erzeugt aber in keiner Weise eine barrierefreie Website.

Strukturelle Probleme im Quellcode, fehlende semantische Auszeichnungen, schlecht aufgebaute Formulare oder inhaltliche Barrieren lassen sich dadurch nicht zuverlässig beheben. Eine bestehende Website sollte daher technisch und inhaltlich selbst barrierefrei umgesetzt werden.

Ein Overlay verspricht daher immer mehr, als es tatsächlich hält, und kann den Websitebetreiber:innen somit nicht vor rechtlichen und finanziellen Folgen schützen.

Wie wirkt sich Barrierefreiheit auf SEO und Ladezeiten aus?

Viele Maßnahmen für Barrierefreiheit unterstützen gleichzeitig eine gute Suchmaschinenoptimierung: klare Überschriften, strukturierte Inhalte, aussagekräftige Linktexte, Alternativtexte und sauberer HTML-Code helfen sowohl Nutzer:innen als auch Suchmaschinen.

Barrierefreiheit bedeutet außerdem nicht automatisch längere Ladezeiten. Eine technisch saubere und schlanke Umsetzung kann sich sogar positiv auf Performance und Ladegeschwindigkeit auswirken.

Was tun, wenn Nutzer:innen eine Barriere auf unserer Website melden?

Eine Barriere sollte möglichst rasch geprüft und behoben werden. Sinnvoll ist eine gut auffindbare Möglichkeit, Barrieren zu melden.

Nach der Prüfung sollte die Ursache behoben und – falls erforderlich – die entsprechende Dokumentation beziehungsweise Barrierefreiheitserklärung aktualisiert werden. Solche Rückmeldungen sind außerdem wertvoll, um wiederkehrende Probleme zu erkennen.

FAQ PDF-Dokumente

Müssen alle PDFs auf einer Website barrierefrei sein?

Nein, nicht automatisch jedes PDF. Welche Anforderungen gelten, hängt vom gesetzlichen Anwendungsbereich, vom Dokument und seiner Funktion ab.

Für öffentliche Stellen gibt es beispielsweise konkrete Ausnahmen für bestimmte ältere Dokumente und Inhalte.

Grundsätzlich sollten aber insbesondere häufig verwendete Formulare, Anträge, Informationsunterlagen und wichtige Dokumente barrierefrei bereitgestellt werden. Das schafft bei Dokumenten, die als Vertragsgrundlage dienen, auch höhere Rechtssicherheit.

Was macht ein PDF barrierefrei?

Ein barrierefreies PDF enthält neben dem sichtbaren Inhalt eine korrekte technische Dokumentstruktur. Dazu gehören beispielsweise:

  • die unsichtbare PDF-Tag-Struktur
  • semantisch korrekte strukturierte Überschriften
  • richtig ausgezeichnete Absätze und Listen
  • eine logische Lesereihenfolge
  • korrekt ausgezeichnete Tabellen
  • Alternativtexte für relevante Bilder
  • eine definierte Dokumentsprache
  • zugängliche Links und Formulare.

Der Standard PDF/UA (PDF/Universal Accessibility) definiert Anforderungen für barrierefreie PDF-Dokumente.

Reicht ein PDF-Export aus Word aus?

Nein. Ein gut strukturiertes Word-Dokument ist zwar eine gute Grundlage, aber der Export allein garantiert kein vollständig barrierefreies PDF.

Nach dem Export müssen unter anderem Tags, Lesereihenfolge, Überschriften, Alternativtexte, Tabellen, Links, Sprache und Dokumenteigenschaften geprüft werden. Je nach Dokument ist meist eine manuelle Nachbearbeitung erforderlich.

Müssen alte PDFs nachträglich barrierefrei gemacht werden?

Nicht jedes alte PDF muss nachträglich angepasst werden. Ob eine Verpflichtung besteht, hängt unter anderem von gesetzlicher Grundlage, Veröffentlichungsdatum, zumutbarer Aufwand und Verwendung des Dokuments ab. Für bestimmte ältere Dokumente gibt es im WZG ausdrücklich Ausnahmen.

Bei häufig genutzten oder wichtigen Dokumenten lohnt sich eine nachträgliche Aufbereitung dennoch – insbesondere bei Formularen und Informationen, die für die Nutzung einer Dienstleistung erforderlich sind.

Können gescannte Dokumente barrierefrei gemacht werden?

Ja.

Ein gescanntes Dokument besteht zunächst meist nur aus einem Bild und kann von einem Screenreader nicht sinnvoll gelesen werden. Mit OCR (Texterkennung) kann daraus zunächst maschinenlesbarer Text erzeugt werden. Danach müssen jedoch Struktur, Tags, Lesereihenfolge, Überschriften und gegebenenfalls Formularelemente korrekt aufbereitet werden.

Bei komplexen Dokumenten ist deshalb eine manuelle Nachbearbeitung notwendig.

Ein positiver Nebeneffekt: Ein so nachbearbeitetes Dokument ist auf für Suchmaschinen les- und indizierbar.

Kann man PDF-Barrierefreiheit automatisch prüfen?

Ja. Spezielle Prüfprogramme können zahlreiche technische Kriterien automatisiert kontrollieren. Adobe Acrobat Pro (kostenpflichtig) bietet beispielsweise eine integrierte Prüfung der wichtigsten Kriterien der Barrierefreiheit. Für eine umfassende Prüfung bildet das kostenlose Tool PAC (Windows) den derzeitigen Branchenstandard. axesCheck kann einen vergleichbaren Test online und kostenlos machen.

Eine automatische Prüfung kann jedoch nicht alle Aspekte beurteilen. Die inhaltliche Qualität von Alternativtexten, die Lesereihenfolge oder die Verständlichkeit eines Dokuments müssen teilweise manuell kontrolliert werden.

Sollten PDFs durch HTML-Seiten ersetzt werden?

Nicht grundsätzlich. HTML eignet sich besonders gut für laufend aktualisierte Informationen und digitale Inhalte, während PDFs beispielsweise für Berichte, offizielle Dokumente oder Druckversionen sinnvoll sein können.

Entscheidend ist daher nicht „PDF oder HTML“, sondern das passende Format für den jeweiligen Inhalt und Verwendungszweck. Wenn ein PDF benötigt wird, sollte es entsprechend barrierefrei erstellt werden.

Wie geht man richtig mit vielen alten PDFs um?

Bei großen PDF-Beständen ist eine Priorisierung sinnvoller als eine gleichzeitige Überarbeitung aller Dokumente.

Zunächst können beispielsweise häufig aufgerufene Formulare, wichtige Informationen und für Dienstleistungen relevante Dokumente geprüft werden. Parallel sollte ein Prozess für die barrierefreie Erstellung neuer PDFs etabliert werden. So wächst der Altbestand nicht weiter.

Welche Software eignet sich für barrierefreie PDFs?

Für die Erstellung und Nachbearbeitung barrierefreier PDFs gibt es verschiedene geeignete Programme. Bekannte PDF-Programme wie Adobe Acrobat Pro (kostenpflichtig) bieten beispielsweise Funktionen zur Prüfung und Bearbeitung von PDF-Strukturen.

Wichtig ist jedoch nicht nur die PDF-Software: Ein barrierefreies Dokument beginnt bereits bei der strukturierten Erstellung der Quelldatei. dacc setzt bereits bei der Erstellung eines Dokuments in Word oder InDesign auf Accessibility und vermeidet so nachträglichen Aufwand.

Wie können Mitarbeiter:innen lernen, barrierefreie PDFs zu erstellen?

Am sinnvollsten ist eine praxisorientierte Schulung mit den Programmen und Dokumenttypen, die im Unternehmen tatsächlich verwendet werden. Dabei lernen Mitarbeiter:innen, wie Dokumente bereits bei der Erstellung richtig strukturiert werden, welche typischen Fehler zu vermeiden sind und wie fertige PDFs geprüft werden.

So lässt sich langfristig ein interner Workflow etablieren, mit dem neue PDFs von Anfang an barrierefrei entstehen, statt sie später aufwendig korrigieren zu müssen.

dacc kann Sie bei allen Stufen einer Accessibility Journey unterstützen: Angefangen bei der Schulung für Word über Erstellung komplexerer Dokumente bis zur nachträglichen Bearbeitung der letzten kleinen Schritte zum 100 % barrierefreien PDF-Dokument.

Noch Fragen zur digitalen Barrierefreiheit?

Ob Website, Online-Shop oder PDF: Welche Anforderungen konkret gelten und welcher Handlungsbedarf besteht, hängt immer auch vom jeweiligen Angebot und vom technischen Stand ab.

Wir prüfen Websites und Dokumente auf Barrierefreiheit, zeigen konkrete Handlungsfelder auf und unterstützen bei der technischen und gestalterischen Umsetzung – von der Optimierung bestehender Lösungen bis zur barrierefreien Neuentwicklung.

Von der ersten Analyse über Design und Programmierung bis zur laufenden Prüfung: dacc_digital.accessibility unterstützt Unternehmen und Organisationen bei der praktischen Umsetzung digitaler Barrierefreiheit.